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Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmebedingungen BDK Seminarreihe („Veranstaltung“) in Nürnberg 4. bis 6. April 2025 („Allgemeine Vertragsbedingungen“)

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1. Regelungszweck

Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ regeln die wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem BDK Bund Deutscher Klavierbauer e. V. (Veranstalter) und dem Teilnehmer der Veranstaltung (Teilnehmer). Die Vertragsinhalte sind durch die Dokumente „Anmeldung“, „Anmeldebestätigung“ und diese Vertragsbedingungen bestimmt. Ggf. weiterführende vertragliche Vereinbarungen können individuell getroffen werden. Diese Dokumente können durch Erklärungen in Web-Formularen oder per E-Mail abgegeben werden. 

 

2. Teilnehmer, Anmeldung und Vertragsschluss

An der Teilnahme berechtigt sind alle Interessenten. Der Interessent trägt seine Daten in das Online-Anmeldeformular ein, wählt die gewünschten Vernstaltungen aus und übermittelt die Daten gemäß der Versandroutine des Anmeldeformulars („Angebot“). Der Veranstalter sendet dem Teilnehmer daraufhin eine Teilnahmebestätigung zu („Annahme“), woraufhin der Teilnahmevertrag zustande kommt. Ein Anspruch auf die Vertragsannahme besteht nicht.

 

3. Leistungen

Der Teilnehmer hat bei Zustandekommen des Vertrages Anspruch auf Erbringung der Leistungen gemäß seinen gebuchten Veranstaltungen. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern, hinzuzusetzen, zu ersetzen oder zu streichen, sofern sich dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung und des Leistungspaketes nicht ändern. Der Veranstalter weist darauf hin, dass nur Leistungen Vertragsinhalt werden, die in der Leistungsübersicht aufgeführt sind. Ausdrücklich nicht umfasst sind alle weiteren auf dieser Website erwähnten Möglichkeiten, die im Umfeld der Veranstaltung und der Musikmesse gegeben sind. Die Erwähnung der Veranstaltungen auf der Website sind werblicher Natur und begründen keinen Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme. Unerhebliche Änderungen, die der Veranstalter vornimmt, stellen keinen Mangel dar. Eine Änderung ist dann unerheblich, wenn die einzelne Veranstaltung ihren Charakter beibehält. Die Änderung der benannten Dozenten (Bestimmung von Ersatzdozenten) stellt keinen Mangel der Leistung dar, ebenso die Änderung der Reihenfolge der Veranstaltungen.

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